Praxis Dr. Baumann, Bassersdorf
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Flugmedizinische Untersuchung

Allgemein

Die flugmedizinischen Untersuchungen finden lizenzabhänig in periodischen Abständen statt, ebenso deren Untersuchungsumfang
Periodizität, sowie Untersuchungsumfang sind durch das Regelwerk der EASA PART MED bestimmt
Erste Tauglichkeitszeugnisse gemäss EASA (EU Aircrew Regulation) werden in der Schweiz ab Juni 2012 ausgestellt



Untersuchungstermin

Bitte vereinbaren Sie den Untersuchungstermin frühzeitig mit dem Flugmediziner; telefonisch oder über die Mailadresse mit Terminvorschlägen Ihrerseits. Das Regelwerk der EASA (PART MED.A.045 b) sieht eine 45 Tagesperiode vor dem Verfall der Lizenz vor, sodass eine Untersuchung in diesem Zeitraum vorgeplant werden kann. Die Untersuchungszeit ist je nach Lizenz und Pilotenalter zwischen 60-90 Minuten.
Den vereinbarten Termin wollen Sie bitte einhalten, bei Verhinderung melden Sie sich bitte wieder ab und geben so die geblockte Stunde für andere Untersuchungen frei. Leider kommt es immer wieder vor, dass Termine ohne Abmeldung verstreichen.
Nicht eingehaltene, vergessene Termine müssen verrechnet werden.



Untersuchung

Zur Untersuchung sind laut EASA (PART MED.A.035) mitzubringen:
Identitätskarte bei Erstuntersuchung
letztes medizinisches Tauglichkeitszeugnis
Brillenrezept oder Augenarztuntersuchungsbefunde bei Brillenträgern
Flugbuch mit nachgeführten Flugstunden
Antragsformular handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben, wenn möglich (siehe nächster Absatz)



Antrags- und Mental Health Formular


Beide Formulare werden vor der Untersuchung zum Ausfüllen von der flugmedizinischen Untersuchungsstelle bereit gestellt und abgegeben.




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