Praxis Dr. Baumann, Bassersdorf
Textversion
Startseite
Die Praxis
Leistungen
aktuelle Krankheiten
Impfungen
Flugmedizin
Wiederbelebung
Nottelefonnummern
Gesundheitspolitik
Links
Projektdaten
Doku-Downloads

Richtlinien 2010/1  

Wiederbelebung

Die Wiederbelebungsmassnahmen (Reanimation) werden periodisch, alle 5 Jahre, neu angepasst, bestimmend sind europäische und amerikanische Verbände, die die Richtlinien ausarbeiten. Zur Zeit sind die Richtlinien von 2015 gültig.
Die Richtlinien sind seit Oktober 2015 veröffentlicht und zeigen keinen Unterschied zu den Richtlinien von 2010; die Reanimationsschritte bleiben die gleichen.
Die Wiederbelebung sollte in den ersten 3 Minuten nach dem Herz-Kreislaufstillstand beginnen, um irreparable Hirnschäden zu vermeiden.
Die frühzeitige Ersthilfe durch Laien ist demzufolge sehr wichtig, ebenso die sofortige Alarmierung der Rettungskräfte.
Nehmen Sie sich die Zeit, einen Kurs in Lebensrettung (BLS, AED=DEFI) im Samariterverein zu besuchen, vielleicht sind auch Sie einmal um die Laienhilfe (BLS) sehr froh.
Die Wiederbelebung hat dank den automatischen elektrischen Defibrillatoren (AED=DEFI), die an vielen Standorten zu finden sind, so in Flugzeugen, an Flughäfen, SBB-Stationen, Spitälern, den Telefonkabinen der Stadt Zürich, in Gemeindehäusern, im Altersheim Breiti Bassersdorf eine noch grössere Bedeutung erlangt.
Viele Patienten mit einem Herz-Kreislaufstillstand, häufigst ein grosser Herzinfarkt, zeigen ein Kammerflimmern, das durch Defibrillation mit AED=DEFI wieder behoben werden kann. Damit ist der Herzinfarkt nicht behoben, aber die lebenswichtige Herztätigkeit ist wieder hergestellt.
Wiederbelebungs-Reanimationsrichtlinien und Defibrillation sind unter Doku-Downloads zum Ausdrucken bereit; sie sind für die Laienhilfe für jede Person unter Wahrung des Verfassernamens zugänglich
siehe: Doku-Downloads



Adressangaben Kontakt