Praxis Dr. Baumann, Bassersdorf
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Unfitness

EASA PART MED.A.020:
Laut den obigen Bestimmungen hat sich der Inhaber/ die Inhaberin eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses beim Flugmediziner zu melden, bei:
Klinikaufenthalt, Spitalaufenthalt
ambulanten Operationen
Einnahme von neuen oder anderen Medikamenten seit der letzten Untersuchung
Neu, Gebrauch von Brille oder Kontaktlinsen
bei Unfällen, die die Flugsicherheit beeinflussen
bei Schwangerschaften
bei psychischen oder körperlichen Leiden, die das Fliegen gefährden könnten



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