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Wiederbelebung
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Die Wiederbelebungsmassnahmen (Reanimation) werden periodisch, alle 5 Jahre, neu angepasst, bestimmend sind europäische und amerikanische Verbände, die die Richtlinien ausarbeiten. Zur Zeit sind die Richtlinien von 2015 gültig.
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Die Richtlinien sind seit Oktober 2015 veröffentlicht und zeigen keinen Unterschied zu den Richtlinien von 2010; die Reanimationsschritte bleiben die gleichen.
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Die Wiederbelebung sollte in den ersten 3 Minuten nach dem Herz-Kreislaufstillstand beginnen, um irreparable Hirnschäden zu vermeiden.
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Die frühzeitige Ersthilfe durch Laien ist demzufolge sehr wichtig, ebenso die sofortige Alarmierung der Rettungskräfte.
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Nehmen Sie sich die Zeit, einen Kurs in Lebensrettung (BLS, AED=DEFI) im Samariterverein zu besuchen, vielleicht sind auch Sie einmal um die Laienhilfe (BLS) sehr froh.
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Die Wiederbelebung hat dank den automatischen elektrischen Defibrillatoren (AED=DEFI), die an vielen Standorten zu finden sind, so in Flugzeugen, an Flughäfen, SBB-Stationen, Spitälern, den Telefonkabinen der Stadt Zürich, in Gemeindehäusern, im Altersheim Breiti Bassersdorf eine noch grössere Bedeutung erlangt.
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Viele Patienten mit einem Herz-Kreislaufstillstand, häufigst ein grosser Herzinfarkt, zeigen ein Kammerflimmern, das durch Defibrillation mit AED=DEFI wieder behoben werden kann. Damit ist der Herzinfarkt nicht behoben, aber die lebenswichtige Herztätigkeit ist wieder hergestellt.
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Wiederbelebungs-Reanimationsrichtlinien und Defibrillation sind unter Doku-Downloads zum Ausdrucken bereit; sie sind für die Laienhilfe für jede Person unter Wahrung des Verfassernamens zugänglich
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siehe: Doku-Downloads
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Richtlinien 2010/1