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Unfitness
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EASA PART MED.A.020:
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Laut den obigen Bestimmungen hat sich der Inhaber/ die Inhaberin eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses beim Flugmediziner zu melden, bei:
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Klinikaufenthalt, Spitalaufenthalt
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ambulanten Operationen
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Einnahme von neuen oder anderen Medikamenten seit der letzten Untersuchung
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Neu, Gebrauch von Brille oder Kontaktlinsen
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bei Unfällen, die die Flugsicherheit beeinflussen
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bei Schwangerschaften
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bei psychischen oder körperlichen Leiden, die das Fliegen gefährden könnten